Das Bischöfliche Jugendamt fördert folgende Aktivitäten und berät in allen anderen Förderbereichen.

Zuständig sind:

1. Exerzitien und Einkehrtage der Jugend
Exertitien und Einkehrtage für Jugendliche von 15-25 Jahren werden durch das Bischöfliche Jugendamt mit einem Drittel der förderungsfähigen Kosten bezuschußt.
Antragsformular und Förderrichtlinien
(pdf-Datei)

2. Firmgemeinschaftstage
Wenn die Firmvorbereitung außerhalb der Pfarrei bzw. Schule durchgeführt wird, und z.B. als Gemeinschaftswochenende in einem Jugendhaus stattfindet, übernimmt das Bischöfliche Jugendamt die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Fahrtkosten.
Antragsformular und Förderrichtlinien [pdf - Datei]

3. Tage der Orientierung (TdO) für Schülerinnen und Schüler der Klassen 9 - 11 von Hauptschulen, Realschulen und Gymnasien
Träger dieser Maßnahmen sind die kirchlichen Jugendbüros, die neben der Organisation auch den größten Teil der Finanzierung leisten.
Hilfestellung bei Projekten leistet auch das SchülerInnenreferat.

4. Besinnungstage von Schülerinnen und Schülern der Krankenpflege, Land- und Hauswirtschaftsschulen
Träger sind die jeweiligen Schulen; das Bischöfliche Jugendamt bezuschußt Unterkunft, Verpflegung, Honorare, Arbeitsmaterialien und Fahrtkosten.
Antragsformular und Förderrichtlinien [pdf - Datei]

5. Neubau, Renovierung und Ausstattung von Gebäuden oder Räumen kirchlicher Jugendarbeit
Das Bischöfliche Jugendamt Passau fördert über den Jugendheimbaufond der Diözese Aufwendungen von Neubau/Renovierung und Ausstattung von Einrichtungen der kirchlichen Jugendarbeit. Antragsberechtigt sind alle kirchlichen Jugendgruppen und Jugendorganisationen des Ortes in Zusammenarbeit mit Pfarrer und Pfarrkirchenstiftung. Je nach Gesamtsumme beträgt der Zuschuss bis zu 50% der förderungsfähigen Kosten.
Förderrichtlinien [pdf-Datei]

6. Förderung von Maßnahmen, Instrumenten und Verstärkeanlagen für Singgruppen des Neuen Geistlichen Liedes
Das Forum Neues geistliches Lied bezuschusst für Singgruppen, die sich dem Neuen geistlichen Lied widmen, Fortbildungsmaßnahmen und Ausstattung im Instrumenten und Verstärkerbereich.
Antragsformular und Richtlinien für Maßnahmen
Antragsformular und Richtlinien für Instrumente und Verstärkeranlagen

 

Zuschussmöglichkeiten durch den BDKJ St. Altmann e.V.

7. Förderung von Maßnahmen der integrativen Arbeit mit behinderten Jugendlichen
Der BDKJ St. Altmann e.V. bezuschusst Maßnahmen an denen Jugendliche (bis 27 Jahre) und behinderte Jugendliche teilnehmen.
Richtlinien

8. Förderung von Maßnahmen im Rahmen der Auseinandersetzung mit der Sinus-Milieu-Studie U27 im Rahmen der kirchlichen Jugendarbeit
Gefördert werden Fach- und Studientagungen, praktische Modelle und Projekte, neue Formen der kirchlichen Jugendarbeit, die sich mit der Sinus-Milieu-Studie befassen und deren Erkenntnisse in die Praxis umsetzen.
Richtlinien

 

Achtung!
Bei manchen Zuschüssen ist der Antrag vor der Maßnahme oder Aktion zu stellen.
Informiert euch rechtzeitig!

Hilfestellung und Beratung zu Zuschussfragen geben auch unsere JugendreferentInnen in den Kirchlichen Jugendbüros.

Weitere Zuschussinformationen gibt es unter

Landesstelle BDKJ

http://www.bdkj-bayern.de

Bezirksjugendring Niederbayern

http://www.bezjr-niederbayern.de

Stadtjugendring Passau

http://www.sjr-passau.de

Kreisjugendring Passau

http://www.kjr-passau.de

Kreisjugendring Altötting

http://www.kjr-altoetting.de

Kreisjugendring Regen

http://www.kreisjugendring-regen.de

Kreisjugendring Dingolfing

http://www.kreisjugendring-dingolfing-landau.de

Kreisjugendring Rottal Inn

http://www.kjr.rottal-inn.de.vu



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Weltjugendtag 2011 in Madrid 16.-21.08.2011

Erste Eindrücke:

 


Spruch der Woche:
"Wer über sich selbst hinausgehen will, muss in sich selbst hinabsteigen "
Janós Angeli